Samstag, 29. Mai 2010

29.05.2010 Katasteramt - Geologisches Gutachten

Wir haben gestern unsere Unterlagen vom Katasteramt bekommen - bzw. mein (Helge) Vater hat die bekommen. Dies bedeutet der nächste Schritt geht wieder zum Notar um die Umschreibung auf meinen Namen zu veranlassen. Anschließend noch der Grundbucheintrag der Bank. Dann sind wir mit der Finanzierung auch endlich durch :P hat auch lange genug gedauert.

Gestern oder Vorgestern kam dann auch noch das Angebot über die Grundstücksspezifischen Arbeiten.  Da ich leider bei den Gesprächen vor Ort nicht dabei war, musste ich dies also mit meinem Vater durch gehen - er hat den Termin war genommen.
Das Angebot wollen wir noch ein mal detailierte haben, um zu schauen ob wir die Abtragung nicht selbst durchführen werden/wollen/müssen :). Darauf hin habe ich dann eine Email an den zuständigen Mitarbeiter Herr R. geschickt und um ein neues Angebot gebeten.

Letzte Woche haben wir ja die Bäume auf unserem Grundstück entfernt und dann hat sich ja unsere zukünftigen Nachbarn beschwert. Aber eine Meldung an die Gemeinde oder Samtgemeinde scheinen sie nicht gemacht zu haben - zumindest haben wir noch nichts darüber gehört :)

Da wir auf unserem Grundstück noch eine Oberleitung der Telekom haben, haben wir die Firma aufgefordert die Telefonleitung zu entfernen. Darauf hin hat sich ein Mitarbeiter gemeldet und meinte, wir müssen die Kosten dann selber tragen. Der Vorbesitzer hat ja bestimmt eine Freigabe erteilt das die Oberleitung da verbleiben kann - darauf hin teilte ich ihm mit, dass ich diese Freigabe bitte haben möchte...
Sollte keine Freigabe des Vorbesitzers vorliegen, ist es für uns einfacher die Telekom dazu zubewegen die Leitung zu entfernen. Sollte eine vorliegen, sieht es schlechter aus :(. Dann müsste mein Vater klären was in seinem Kaufvertrag drin steht... Aber schauen wir mal was passiert ... Die 1.000,- € könnte man aber natürlich sparen.

Und eben kam per Post die offizielle Bestätigung über den Baubeginn in der 36 KW. Immer unter der Voraussetzung das die Baugenehmigung rechtzeitig erteilt wird.

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